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Allerseelen – Was geschieht mit dem Unrecht nach dem Tod?

An Allerseelen, dem 2. November, beten wir für alle verstorbenen Gläubigen. Für manche von uns ist das schwerer, als es klingt: Wir trauern um jemanden, der uns Unrecht getan hat. Was sagt unser Glaube dazu?

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Lukasz Holfeld
12 min Lesezeit
Brennende weiße Kerzen in einer dunklen Kirche.
Weiße Opferkerzen, Foto: ri_ya / Pixabay

In diesen Tagen sind unsere Friedhöfe voller als sonst. Wir zupfen welkes Laub aus dem Grabbeet, stellen ein neues Grablicht auf und treffen Verwandte, die wir das Jahr über selten sehen. Über Tote soll man nichts Schlechtes sagen, heißt es, und bei Beerdigungen halten wir uns meistens daran. Der Pfarrer lobt den Fleiß des Verstorbenen und seine Hilfsbereitschaft im Verein, und wir nicken.

Viele von uns kennen aber auch die andere Seite. Die Tochter, die neun Jahre alt war, als ihr Vater ging, und die bei solchen Reden lieber schweigt. Den Bruder, der beim Erbe leer ausging. Zur Rechenschaft ziehen können wir die Toten nicht mehr. Mit den Folgen dessen, was sie getan haben, leben manche trotzdem weiter.

Deshalb lohnt es sich, an Allerseelen genauer hinzuschauen: Was geschieht mit unserer Schuld, wenn wir sterben? Und wie wird Gott denen gerecht, die unter fremder Schuld gelitten haben?

Zwei rote Grablichter in rotem Glas auf einer steinernen Grabplatte.
Zwei rote Grablichter, Foto: goranh / Pixabay

Was geschieht nach dem Tod mit unserer Schuld?

Vergebung und Wiedergutmachung

Nehmen wir an, jemand zweigt in seinem Betrieb über Jahre kleinere Beträge ab. Irgendwann lässt ihm das Gewissen keine Ruhe mehr. Er bereut seine Tat und geht zur Beichte. Der Priester spricht ihn los, und Gott vergibt ihm seine Schuld. Aber darf er das gestohlene Geld deshalb behalten? Natürlich nicht. Es gehört weiterhin der Firma, und er muss es zurückzahlen, notfalls in Raten.

Thomas von Aquin erklärt, weshalb das notwendig ist: „Da also Gerechtigkeit bewahren zum Heile notwendig ist, so erfordert ebenso unser Heil, daß das ungerecht Entrissene wiedererstattet werde“ (Summa Theologiae, II–II, q. 62, a. 2).

Gottes Vergebung befreit den Sünder von seiner Schuld vor Gott. Seine Verpflichtung gegenüber dem Geschädigten bleibt jedoch bestehen. Deshalb gehört zur aufrichtigen Reue auch die Bereitschaft, das begangene Unrecht nach Möglichkeit wiedergutzumachen.

Bei gestohlenem Geld ist das noch verhältnismäßig einfach. Schwieriger wird es, wenn ein Vater seine Kinder im Stich gelassen hat. Er kann sie um Verzeihung bitten, ausstehenden Unterhalt nachzahlen und versuchen, wieder für sie da zu sein. Doch die Jahre, in denen seine Kinder ohne ihn aufwachsen mussten, kann er ihnen nicht zurückgeben. Er kann nur versuchen, so viel wie möglich wiedergutzumachen. Auch wenn seine Kinder ihm nicht verzeihen, bleibt seine Pflicht bestehen, das Unrecht anzuerkennen und nach seinen Möglichkeiten wiedergutzumachen.

Damit wird deutlich, weshalb die Beichte allein noch keine Wiedergutmachung ist. Gott vergibt die Schuld, aber der Schaden, den ein anderer erlitten hat, verschwindet dadurch nicht. Für diesen Schaden trägt der Sünder weiterhin Verantwortung. Davon unterscheidet die Kirche die zeitliche Sündenstrafe: Sie betrifft eine Strafe vor Gott, die selbst nach der Vergebung der Schuld noch bestehen bleiben kann.

Die zeitliche Sündenstrafe

Die zeitliche Sündenstrafe betrifft unsere Verantwortung vor Gott und kann selbst dann noch bestehen, wenn Er uns unsere Schuld bereits vergeben hat.

Das Konzil von Trient lehrt ausdrücklich, dass mit der Vergebung der Schuld nicht automatisch jede Strafe erlassen wird. Es spricht von einer Strafe, die noch „die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist“ abzutragen ist (6. Sitzung, Kanon 30).

Aber weshalb sollte Gott jemanden bestrafen, dem Er bereits vergeben hat? Denken wir an einen Sohn, der seinem Vater schweren Schaden zugefügt hat. Der Sohn bereut sein Verhalten und bittet um Verzeihung. Sein Vater vergibt ihm aufrichtig. Dennoch kann er verlangen, dass der Sohn die Folgen seines Handelns trägt. Die Vergebung stellt die Beziehung der beiden wieder her, während die Strafe der Gerechtigkeit dient und dem Sohn helfen kann, sein Unrecht ernst zu nehmen.

Ähnlich unterscheidet die Kirche zwischen der Schuld einer Sünde und der Strafe, die sie nach sich zieht. Durch die Vergebung wird die Gemeinschaft mit Gott wiederhergestellt. Zugleich hat die Sünde die von Gott gewollte Ordnung verletzt. Diese Verletzung kann eine weitere Genugtuung und Läuterung erfordern. Thomas von Aquin erklärt deshalb, dass nach der Vergebung noch eine Verpflichtung zu einer gewissen zeitlichen Strafe bestehen bleiben kann (Summa Theologiae, III, q. 86, a. 4).

Dabei geht es nicht darum, dass Gott Seine Vergebung zurücknimmt oder den Sünder ein zweites Mal verurteilt. Die zeitliche Sündenstrafe gehört zu den Folgen einer bereits vergebenen Sünde. Sie kann auch der Reinigung des Sünders dienen, etwa indem er lernt, sich von seiner Habgier, seinem Stolz oder anderen ungeordneten Neigungen zu lösen. Die schlechten Gewohnheiten sind dabei nicht selbst die Strafe. Sie zeigen aber, weshalb wir trotz aufrichtiger Reue noch der Läuterung bedürfen können.

Bereits während unseres Lebens können wir durch Buße, Gebet, Werke der Liebe und das geduldige Tragen von Leiden an der Läuterung mitwirken. Auch Ablässe können zeitliche Sündenstrafen nachlassen. Stirbt jemand in Gottes Gnade, bevor die notwendige Läuterung abgeschlossen ist, wird er im Fegefeuer gereinigt.

Das Fegefeuer und das besondere Gericht

Was geschieht nun, wenn jemand stirbt, dem Gott seine Sünden vergeben hat, der aber noch zeitliche Sündenstrafen abzutragen hat? Nach katholischer Lehre endet mit dem Tod die Möglichkeit, selbst umzukehren, Buße zu tun und sein Leben zu ändern. Jeder Verstorbene tritt unmittelbar nach seinem Tod vor Christus. Dieses persönliche Urteil nennt die Kirche das besondere Gericht.

Dabei entscheidet sich sein ewiges Schicksal. Ein Verstorbener, der in Gottes Gnade gestorben ist, ist gerettet und für den Himmel bestimmt. Ist seine Läuterung jedoch noch nicht abgeschlossen, gelangt seine Seele zunächst ins Fegefeuer. Dort wird sie von allem gereinigt, was sie noch an die Sünde bindet. Auch die zeitlichen Sündenstrafen, die während des irdischen Lebens nicht getilgt wurden, werden dort abgetragen.

Papst Gregor der Große schrieb: „Man muß jedoch glauben, daß es vor dem Gerichte noch für gewisse leichte Sünden ein Reinigungsfeuer gibt“ (Dialogi, IV, 39). Gregor spricht hier von lässlichen Sünden. Die kirchliche Lehre umfasst darüber hinaus auch die noch ausstehenden zeitlichen Strafen für schwere Sünden, deren Schuld bereits vergeben wurde.

Das Fegefeuer ist deshalb keine zweite Chance, sich nach dem Tod doch noch für Gott zu entscheiden. Diese Entscheidung ist mit dem Tod abgeschlossen. Die Seelen im Fegefeuer sind bereits gerettet. Ihre Reinigung bereitet sie auf die vollkommene Gemeinschaft mit Gott vor. Anders ist es bei einem Verstorbenen, der in unbereuter Todsünde gestorben ist. Er bleibt endgültig von Gott getrennt. Diesen Zustand bezeichnet die Kirche als Hölle.

Wie diese Reinigung genau geschieht und wie lange sie dauert, wissen wir nicht. Die Kirche legt sich hier nicht auf menschliche Vorstellungen von Feuer oder Zeit fest. Entscheidend ist, dass die Seele vollkommen gereinigt zur Anschauung Gottes gelangt. Im Himmel gibt es keine Sünde mehr, keine ungeordnete Anhänglichkeit und keine ausstehende Läuterung.

Damit ist erklärt, was nach katholischer Lehre mit dem Sünder selbst geschieht. Doch denken wir an den Vater, der seine Kinder verlassen hat. Angenommen, er bereut seine Schuld vor seinem Tod und wird gerettet. Seine Kinder haben trotzdem jahrelang unter seinem Verhalten gelitten. Was wird aus diesem Unrecht, wenn Gott dem Vater vergeben hat? Diese Frage führt uns zum Jüngsten Gericht.

Mehrere rote Grablichter stehen dicht nebeneinander auf einer steinernen Grabfläche.
Rote Grablichter in einer Reihe, Foto: goranh / Pixabay

Wie wird Gott den Geschädigten gerecht?

Das Jüngste Gericht und die Gerechtigkeit Gottes

Bisher ging es um das Schicksal des Verstorbenen. Doch die Frage nach der Gerechtigkeit ist damit noch lange nicht beantwortet. Ein Vater kann seine Schuld bereut und Gottes Vergebung empfangen haben. Seine Kinder haben dennoch Jahre ohne ihn verbracht. Vielleicht mussten sie erleben, wie ihre Mutter allein für die Familie sorgte, während er anderswo ein neues Leben begann. Auch eine aufrichtige Reue am Lebensende gibt ihnen ihre verlorene Kindheit nicht zurück.

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Die Kirche lehrt deshalb neben dem besonderen Gericht unmittelbar nach dem Tod auch das Jüngste Gericht am Ende der Zeiten. Dann wird Christus wiederkommen, die Toten werden auferstehen, und das gesamte irdische Leben wird im Licht Seiner Gerechtigkeit offenbar. Der Apostel Paulus schreibt, dass der Herr „das im Dunkeln Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen aufdecken wird!“ (1 Kor 4,5).

Dabei geht es um weit mehr als die Bekanntgabe bereits gefällter Urteile. Während im besonderen Gericht das ewige Schicksal des Einzelnen entschieden wird, tritt im Jüngsten Gericht die ganze Wahrheit über das irdische Leben hervor. Auch die Folgen unserer Entscheidungen für andere werden sichtbar. Eine Lüge, die den Ruf eines Unschuldigen zerstört hat, ein Verrat, den niemand aufdecken konnte, oder die jahrelange Vernachlässigung der eigenen Kinder bleiben vor Christus nicht verborgen.

Auf Erden erfahren wir oft nur einen Bruchteil dessen, was tatsächlich geschehen ist. Schuldige können als anständige Bürger sterben, während ihre Opfer bis zuletzt um Anerkennung kämpfen. Vor Gottes Gericht wird diese Ungerechtigkeit aufgedeckt. Christus kennt die Taten, die Beweggründe und das Leid, das daraus entstanden ist. Sein Urteil wird niemanden zu Unrecht verurteilen und keine Schuld übersehen.

Vergebung für den Täter – Gerechtigkeit für das Opfer

Eine Frage bleibt dennoch offen: Angenommen, der Vater hat seine Schuld aufrichtig bereut und wird gerettet. Seine Kinder mussten ohne ihn aufwachsen und haben möglicherweise bis heute mit den Folgen zu kämpfen. Was haben sie davon, dass ihr Vater im Fegefeuer gereinigt wird und seine Schuld beim Jüngsten Gericht offenbar wird?

Zunächst müssen wir anerkennen, dass die Strafe des Täters den Schaden des Opfers nicht einfach beseitigt. Selbst wenn ein Gericht einen Mörder verurteilt, bekommen die Angehörigen dadurch ihren geliebten Verstorbenen nicht zurück. Ähnlich verhält es sich mit der göttlichen Gerechtigkeit. Die Läuterung des Vaters betrifft seine Schuld und sein Verhältnis zu Gott. Die verlorene Kindheit seiner Kinder wird dadurch nicht nachgeholt.

Thomas von Aquin schreibt: „Die Barmherzigkeit ist sonach eine gewisse Fülle der Gerechtigkeit“ (Summa Theologiae, I, q. 21, a. 3). Gottes Gerechtigkeit erschöpft sich deshalb nicht in der Bestrafung der Schuldigen. Sie umfasst auch die Erlösung derer, die unter fremder Schuld gelitten haben.

Allerdings müssen wir hier genau sein. Ein Kind, das seinen Vater verloren hat, erhält im Himmel keine zweite Kindheit. Die vergangenen Jahre bleiben Teil seiner Geschichte. Gott verspricht auch keine nachträgliche Entschädigung, mit der sich jedes erlittene Unrecht verrechnen ließe. Die christliche Hoffnung reicht weiter: Christus wird die Toten auferwecken und die Erlösten in eine Gemeinschaft mit Gott führen, in der das erlittene Böse keine Macht mehr über sie besitzt.

Die Offenbarung des Johannes beschreibt diese Vollendung mit den Worten: „Er wird alle Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal“ (Offb 21,4). Das ist mehr als ein Trost für eine traurige Erinnerung. Es bedeutet, dass die Erlösten tatsächlich von allem Leid befreit werden. Die Verletzungen, die andere ihnen zugefügt haben, werden ihre Freude an Gott nicht länger beeinträchtigen.

Damit ist freilich noch nicht erklärt, wie Gott jede einzelne Ungerechtigkeit ausgleicht. Darüber gibt uns die Offenbarung keine genaue Auskunft. Ebenso wenig dürfen wir behaupten, dass erlittenes Unrecht automatisch zum Himmel führt. Auch die Geschädigten bedürfen der Erlösung durch Christus.

Es wäre falsch, einem Opfer zu sagen, es müsse sich mit seinem Leid abfinden, weil am Ende ohnehin alles gut werde. Die Pflicht zur Gerechtigkeit besteht bereits auf Erden. Solange der Täter lebt, muss er nach Möglichkeit wiedergutmachen, was er angerichtet hat. Nach seinem Tod bleibt die Hoffnung, dass Gottes endgültiges Gericht und die Auferstehung auch dem gerecht werden, was auf Erden unwiederbringlich verloren ging.

Warum wir an Allerseelen für die Verstorbenen beten

Was bedeutet das nun für unser Gebet an Allerseelen? Vielleicht denken wir an einen verstorbenen Angehörigen, der uns viel Gutes getan hat. Vielleicht kommt uns aber auch jemand in den Sinn, dessen Schuld unsere Familie über Jahre belastet hat. In beiden Fällen kennen wir sein ewiges Schicksal nicht. Wir dürfen jedoch für seine Seele beten und ihn Gottes Barmherzigkeit anvertrauen.

Die Kirche betet besonders für die Verstorbenen, die noch der Reinigung im Fegefeuer bedürfen. Diese Seelen sind bereits gerettet, können aber die Buße ihres irdischen Lebens nicht mehr fortsetzen. Durch die Gemeinschaft der Heiligen können die Gläubigen auf Erden ihnen mit ihren Gebeten helfen.

Schon im Zweiten Buch der Makkabäer wird berichtet, dass Judas Makkabäus für gefallene Soldaten ein Sühnopfer darbringen ließ, damit sie von ihren Sünden befreit würden (2 Makk 12,43–46). Der heilige Augustinus schrieb: „Dabei darf nicht in Abrede gestellt werden, daß die Seelen der Abgestorbenen dank der Frömmigkeit ihrer noch lebenden Angehörigen Erleichterung finden, wenn für sie das Opfer des Mittlers dargebracht oder Almosen in der Kirche gespendet wird“ (Enchiridion ad Laurentium, 110).

Mit dem Opfer des Mittlers ist die heilige Messe gemeint. Deshalb lassen wir Messen für Verstorbene feiern, beten für ihre Seelen und geben Almosen. Eine besondere Hilfe bietet der Allerseelenablass. Vom 1. bis zum 8. November kann durch einen Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden, der ausschließlich den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden kann. Am 2. November besteht diese Möglichkeit auch beim Besuch einer Kirche oder Kapelle mit dem Vaterunser und dem Glaubensbekenntnis.

Vorausgesetzt werden die üblichen Bedingungen: sakramentale Beichte, Empfang der heiligen Kommunion, Gebet in den Anliegen des Papstes und die vollständige Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche. Eine Beichte kann für mehrere vollkommene Ablässe ausreichen. Kommunion und Gebet in den Anliegen des Papstes sind für jeden einzelnen Ablass erforderlich.

Doch weshalb sollten wir ausgerechnet für jemanden beten, der uns schwer verletzt hat? Weil sein Unrecht und sein ewiges Heil zwei verschiedene Fragen sind. Die Tochter, die unter ihrem Vater gelitten hat, darf Gott um Barmherzigkeit für dessen Seele bitten, ohne seine Taten zu entschuldigen. Ihr Gebet macht die Vergangenheit nicht ungeschehen und verpflichtet sie auch zu keiner nachträglichen Versöhnung, die zu Lebzeiten nicht möglich war.

Vielleicht fällt ihr dieses Gebet schwer. Vielleicht kann sie zunächst nur darum bitten, dass Gott gerecht über ihren Vater urteilt. Auch das ist ein Gebet, das die Wahrheit über das Geschehene ernst nimmt. Die Kirche verlangt von ihr keine schönen Erinnerungen an eine Kindheit, die schmerzhaft war.

An Allerseelen stehen deshalb zwei Anliegen nebeneinander: Wir bitten um die Vollendung der Verstorbenen, die noch der Läuterung bedürfen, und vertrauen Gott das Unrecht an, das sie möglicherweise hinterlassen haben. Unsere Gebete helfen den Seelen im Fegefeuer. Die endgültige Gerechtigkeit für die Geschädigten erwarten wir von Christus, der die Lebenden und die Toten richten und Seine Erlösten zur Auferstehung und ewigen Seligkeit führen wird.

Zahlreiche kleine Opferkerzen brennen dicht nebeneinander.
Zahlreiche brennende Kerzen, Foto: ri_ya / Pixabay

Der Tod löscht kein Unrecht aus

An Allerseelen gedenken wir unserer Verstorbenen, auch jener, die uns Unrecht getan haben. Ihr Tod macht die Vergangenheit nicht ungeschehen. Gott kennt ihre Schuld ebenso wie das Leid, das sie hinterlassen haben. Seiner Gerechtigkeit dürfen wir vertrauen und Seiner Barmherzigkeit die Verstorbenen anempfehlen.

Für uns selbst liegt darin eine ernste Mahnung: Solange wir leben, können wir begangenes Unrecht noch wiedergutmachen. Nach unserem Tod bleibt uns diese Möglichkeit verschlossen. Denn der Tod beendet unsere Möglichkeiten zur Wiedergutmachung, aber nicht unsere Verantwortung vor Gott.

Deshalb sollten wir mit der Versöhnung nicht warten, bis es zu spät ist.

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Über Lukasz Holfeld

Redakteur / Autor bei der Priesterausbildungshilfe.

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