Kirchliches Ehrenamt - Nachteil bei Bewerbungen?
Wer sich in der Pfarrei engagiert, übernimmt Verantwortung. Doch kann kirchliches Ehrenamt bei Bewerbungen zum Nachteil werden? Eine Studie gibt Anlass zur Frage.

Ein Eintrag wie „ehrenamtlich in der Pfarrgemeinde tätig“ sollte in einer Bewerbung für sich sprechen. Da übernimmt jemand zusätzlich Verantwortung. Vielleicht bereitet er Jugendliche auf die Firmung vor oder besucht für die Gemeinde alte und kranke Menschen. Solche Arbeit geschieht außerhalb der Arbeitszeit und bringt kein Geld ein.
Gerade dieser Eintrag kann Bewerbern jedoch schaden. In einer Untersuchung der Universität Gent bewerteten 177 Personalverantwortliche jeweils vier fiktive Bewerberprofile. Bewerber mit einem Ehrenamt in einer Kirche wurden seltener für die nächste Auswahlrunde empfohlen als Personen mit einer vergleichbaren Tätigkeit in einer weltlichen Nachbarschaftsinitiative. Der Unterschied betrug 6,8 Prozentpunkte. Ein Kreuzanhänger auf dem Foto hatte dagegen keinen messbaren Einfluss.
Die Studie wurde in Belgien durchgeführt. Sie belegt keine Quote für Deutschland. Ihr Befund stellt dennoch eine Frage: Was geschieht, wenn die Zugehörigkeit zur Kirche im öffentlichen Leben zum Nachteil wird?
Kurz gesagt: Kirchliches Ehrenamt im Lebenslauf ist kein Makel und darf rechtlich nicht zum Nachteil werden. Wer es nicht angeben möchte, muss es aber auch nicht tun, sofern es für die Stelle keine Bedeutung hat.

Bindung, die stört
Die Forscher in Gent fanden keinen Hinweis darauf, dass religiös wahrgenommene Bewerber für weniger fähig gehalten wurden. Die Personalverantwortlichen beschrieben sie vielmehr als eher ehrlich und gewissenhaft. Ihre Zurückhaltung begründeten sie mit der Erwartung, Kollegen oder Kunden könnten ungern mit religiösen Bewerbern zusammenarbeiten.
Der Eintrag über die Pfarrei liefert damit keine Aussage über die Leistung am Arbeitsplatz. Er zeigt eine Bindung. Da gehört jemand zu einer Gemeinde, übernimmt dort einen Dienst und lässt andere mit seiner Zusage rechnen. In den Bewerberprofilen wurde aus dieser Bindung ein möglicher Nachteil, obwohl die Persönlichkeit des Bewerbers positiv bewertet wurde.
Das ist aufschlussreich. Die Ablehnung knüpft nicht an eine konkrete Störung im Betrieb an. Es gab keine Beschwerde von Kollegen und keinen Hinweis auf schlechte Arbeit. Die Sorge galt einer möglichen Reaktion anderer. Aus einer bloßen Erwartung wurde ein Grund, den Bewerber seltener weiterzuempfehlen.
Ein Ehrenamt im Sportverein erscheint schnell als Hinweis auf Teamfähigkeit. Bei der Mitarbeit in einer Pfarrei verschiebt sich die Deutung. Sie verweist auf eine religiöse Gemeinschaft und auf eine Lebensführung, die nicht am Arbeitsplatz beginnt und endet. Hier stößt das Bewerbungsthema auf eine größere Frage: Welche Bindungen darf jemand sichtbar haben, ohne als schwierig zu gelten?
Die Pfarrei ist für Katholiken kein Verein unter vielen. Dort wird Kirche vor Ort gelebt. Darum trägt ein Dienst dort Verbindlichkeit. Die Firmbewerber warten auf die zugesagte Gruppenstunde; eine kranke Frau darauf, dass der Besuchsdienst bei ihr klingelt. Solche Aufgaben halten das Gemeindeleben im Alltag zusammen. Sie entspringen aus dem Glauben und gehen über eine bloße Freizeitangabe hinaus.
Eine Pfarrgemeinde lebt von diesen Diensten. Der Besuchsdienst trägt mit, dass Einsamkeit nicht unbeachtet bleibt. Die Katechese führt Kinder in den Glauben ein. Das Konzil spricht deshalb vom Apostolat der Laien. Das „Zeugnis des ganzen Lebens eines Laien, das aus Glaube, Hoffnung und Liebe“ hervorgeht, macht Christus in der Welt sichtbar (Apostolicam actuositatem Kapitel IV. Nr.16). Kirchliches Ehrenamt gehört in diesen Zusammenhang. Es ist eine Antwort auf die Zugehörigkeit zu Christus und zu Seiner Kirche.

Kirchliches Ehrenamt: Klugheit und Bekenntnis
Eine Bewerbungsabsage wegen eines kirchlichen Ehrenamts ist keine Verfolgung, wie sie Christus in der Aussendungsrede vor Augen hat. Niemand wird deshalb verhaftet, am Gottesdienst gehindert oder zum Abfall gezwungen. Der Unterschied ist wichtig. Große Worte über Hass und Verfolgung würden den Befund aus Gent überhöhen.
Ungerecht bleibt eine solche Entscheidung dennoch. Sie trifft einen Bewerber nicht wegen seiner fachlichen Leistung und auch nicht wegen eines Verhaltens am Arbeitsplatz. Sie trifft ihn wegen einer Bindung, die außerhalb des Betriebs sichtbar wird.
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Die Priesterausbildungshilfe fördert die Ausbildung von Priestern – besonders dort, wo die Mittel knapp sind. Jede Spende kommt direkt der Ausbildung zugute.
Ein Arbeitgeber hat durchaus berechtigte Interessen. Im Betrieb müssen Kollegen miteinander arbeiten können; Kunden dürfen nicht bedrängt werden. Niemand kann verlangen, dass der Arbeitsplatz zum Ort religiöser Auseinandersetzungen wird. Daraus ergibt sich jedoch kein Recht, kirchliches Engagement bereits im Auswahlverfahren als Belastung zu behandeln. Die Mitarbeit in einer Pfarrei sagt nichts darüber aus, ob jemand Kollegen respektiert oder seine Aufgaben verlässlich erfüllt.
Für den Bewerber selbst braucht es eine klare Unterscheidung. Ein Lebenslauf ist eine Auswahl beruflich wichtiger Angaben. Die Mitarbeit in einer Pfarrei muss darin nicht erscheinen. Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung vom Wissen um mögliche Vorurteile beeinflusst ist. Niemand ist verpflichtet, einem Arbeitgeber freiwillig Informationen zu liefern, die für die ausgeschriebene Stelle ohne Belang sind.
Eine andere Grenze verläuft bei der Wahrheit. Die direkte Frage nach der eigenen Tätigkeit in der Gemeinde verlangt eine ehrliche Antwort. Ebenso wäre es falsch, sich von der Kirche zu distanzieren oder den Dienst aufzugeben, nur damit andere sich nicht gestört fühlen. Dort beginnt die Furcht, die Christus in Seiner Aussendungsrede anspricht.
Gerade in einer weltanschaulich gemischten Belegschaft kann der Wunsch entstehen, persönliche Überzeugungen im Arbeitsalltag zurückhaltend zu behandeln. Dieses Anliegen rechtfertigt jedoch keine Auswahlentscheidung nach kirchlichem Ehrenamt. Zwischen dem Dienst in einer Pfarrei und einer Störung im Betrieb liegt kein sachlicher Zusammenhang. Die Frage lautet allein, wie sich ein Mitarbeiter während seiner Arbeit verhält. Aus dem Besuchsdienst oder der Firmkatechese lässt sich darüber nichts ableiten.
Christus verlangt Klugheit. Er sendet die Jünger aus mit den Worten: „Seid daher klug wie die Schlangen und arglos wie die Tauben!“ (Mt 10,16). Klugheit schließt Vorsicht ein. Sie verlangt keine demonstrative Selbstgefährdung. Das Bekenntnis beginnt dort, wo die Wahrheit über Christus verlangt wird und der Christ sie aus Angst verleugnen soll.
Dignitatis humanae spricht vom Recht, den Glauben „privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen“ zu leben (Dignitatis humanae Nr.2). Ein privater Arbeitgeber ist kein Staat. Die Konzilserklärung lässt sich deshalb nicht einfach auf jede Personalentscheidung übertragen. Ihr Grundgedanke bleibt jedoch wichtig: Glaube erschöpft sich nicht in einer inneren Überzeugung. Er nimmt im Leben Gestalt an, auch in Gemeinschaft.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 AGG) schützt vor Benachteiligungen wegen Religion oder Weltanschauung. Der Schutz setzt der Ungerechtigkeit eine rechtliche Grenze. Er nimmt dem Christen aber nicht die Aufgabe ab, im konkreten Fall wahrhaftig und klug zu handeln.

Wenn der Dienst in der Pfarrei etwas kostet
Die Studie aus Gent beschreibt eine stille Form des Drucks. Kirchliches Engagement wird nicht verboten. Es kann jedoch zum Nachteil werden, sobald es im Lebenslauf sichtbar erscheint. Die naheliegende Reaktion lautet dann: Lass es besser weg. Mach aus dem Glauben eine Privatsache, über die außerhalb der Kirche niemand etwas erfahren muss.
Am Ende kann eine einzige Zeile im Lebenslauf zur Gewissensfrage werden. Sie lautet nicht einfach: Bringt mir diese Angabe einen Vorteil? Sie lautet: Welche Macht soll die Aussicht auf beruflichen Erfolg über mein Verhältnis zu Christus und Seiner Kirche erhalten?
Dafür gibt es keine Schablone. Eine freiwillige Angabe darf aus dem Lebenslauf herausbleiben. Steht dort jedoch die Mitarbeit in der Pfarrgemeinde, dann darf sie ohne Entschuldigung dort stehen. Sie beschreibt einen Dienst, der aus dem Glauben gewachsen ist.
Christliche Freiheit zeigt sich darin, dass die Karriere nicht über dieses Verhältnis bestimmt. Der Bewerber handelt klug und verantwortlich. Zugleich bleibt er bereit, die Wahrheit über sein Leben zu tragen, auch wenn sie ihm eine Tür verschließt.
Über Lukasz Holfeld
Redakteur / Autor bei der Priesterausbildungshilfe.
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