Was ein Priester darf – und was nicht
Ein Priester besitzt große Vollmacht, aber nicht in jeder Frage. Wo sein Auftrag endet und die persönliche Meinung beginnt, wird heute häufig verwischt – mit Folgen für die Glaubwürdigkeit seines Amtes.

Als Laie fragt man sich manchmal, was ein Priester eigentlich machen soll und auch, was nicht. Sicher, er steht am Altar, spricht die Lossprechung und legt sonntags das Evangelium aus. Sein Auftrag, in persona Christi zu handeln, ist nicht zu bestreiten. Das gibt seinem Wort auch Gewicht. Nur eben nicht bei allem. Wenn ein Amtsträger seine politische Meinung äußert, über eine medizinische Behandlung urteilt oder einem Ehepaar sagt, wie es eine persönliche Entscheidung zu treffen hat, spricht nicht automatisch die ganze Kirche und schon gar nicht Christus durch ihn.
Diese eigentlich klare Grenze scheint heute oft zu verschwimmen. Manche Priester reden zu wenig über das, wofür sie geweiht wurden, und dafür umso mehr über Dinge, bei denen ihre Weihe ihnen keinen Wissensvorsprung verschafft. Das ist ein großes Problem. Denn es schwächt auf Dauer auch die Autorität, die sie tatsächlich dank der Weihe besitzen.
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Wofür ein Priester geweiht wird
Christus gibt den Aposteln einen klaren Auftrag. Sie sollen das Evangelium verkünden und taufen: „Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Und siehe, ich bin mit euch alle Tage bis zum Ende der Welt“ (Mt 28,19–20). Beim Letzten Abendmahl sagt Er: „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ (Lk 22,19). Nach Seiner Auferstehung überträgt Er ihnen die Vollmacht, Sünden zu vergeben: „Und er sagte zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten“ (Joh 20,22–23).
Darin liegt der eigentliche Auftrag des Priesters. Er soll Christus zu den Menschen bringen und die Menschen zu Christus führen. Ganz einfach. Dafür feiert er die Heilige Messe, spendet die Sakramente und verkündet den Glauben. Und er ist bei denen, zu denen er gesandt wurde. Von Anfang bis zum Ende des menschlichen Lebens, von der Taufe bis zum Begräbnis. Dafür braucht die Kirche Priester. Für politische Kommentare und gut klingende Stellungnahmen braucht die Kirche sie nicht.
Paulus bezeichnet den apostolischen Dienst als eine Gesandtschaft: „Wir sind also Gesandte an Christi statt und Gott ist es, der durch uns mahnt. Wir bitten an Christi statt: Lasst euch mit Gott versöhnen!“ (2 Kor 5,20). Ein Gesandter spricht nicht in eigener Sache. Es ist die Botschaft dessen, der ihn geschickt hat, die ihn bindet. Das gilt auch für den Priester. Seine Autorität wächst nicht dadurch, dass er besonders klug, beliebt oder medienwirksam auftritt. Sie kommt von Christus und bleibt an Seinen Auftrag gebunden.
Auch das Kirchenrecht beschreibt den priesterlichen Auftrag ziemlich verständlich. Ein Pfarrer soll dafür sorgen, dass das Wort Gottes unverfälscht verkündet wird. Er soll die Gläubigen im Glauben unterrichten und die Eucharistie zum Mittelpunkt der Gemeinde machen. Außerdem soll er Kranke und Sterbende begleiten, Familien stärken und sich um Menschen kümmern, die sich vom Glauben entfernt haben (Canones 528–529 CIC). Wenn man das liest und daneben den heutigen Alltag mancher Pfarreien stellt, bleibt ein ungutes Gefühl. Für Sitzungen und neue Pastoralkonzepte ist Zeit da. Beichtgelegenheiten werden dagegen immer seltener. Glaubensunterricht für Erwachsene findet kaum statt, und in manchen Predigten erfährt man mehr über Klima, Migration oder die nächste Demonstration als über das Evangelium des jeweiligen Sonntags.
Johannes Chrysostomus schreibt in seinem Werk Über das Priestertum: „Denn sie haben nicht nur die Vollmacht, uns wiederzugebären, sondern auch die danach begangenen Sünden zu vergeben“ (De sacerdotio III,6). Wenig später spricht er von der „heiligen Furcht“, die angesichts eines solchen Amtes aufkommen müsse. Bei ihm ist das Priestertum keine kirchliche Funktion, die man irgendwie verwaltet. Der Priester trägt Verantwortung für die Seelen, die ihm anvertraut sind. Davon hört man heute leider viel zu wenig.
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Meinung verpflichtet nicht
Schenken Sie Berufungen eine Zukunft
Die Priesterausbildungshilfe fördert die Ausbildung von Priestern – besonders dort, wo die Mittel knapp sind. Jede Spende kommt direkt der Ausbildung zugute.
Weil der Priester einen besonderen Auftrag besitzt, folgt daraus noch lange nicht, dass er in allen Lebensbereichen über den Gläubigen steht. Die Lehre der Kirche hat er zu erklären. Seine persönliche Meinung gehört da nicht rein. Sie ist nicht Teil der Lehre oder gar die Lehre der Kirche selbst. Im Alltag wird das jedoch gerne vermischt. Das beginnt schon bei der Liturgie. Der Priester darf die Heilige Messe nicht nach seinem Geschmack umbauen. Sie gehört weder ihm noch der Gemeinde. Auch wenn eine eigene Idee gut gemeint ist, bleibt die Liturgie etwas, das die Kirche empfangen hat und treu weitergeben muss. In der Seelsorge ist es ähnlich. Priester sollen helfen, das Gewissen an der Wahrheit und an den Geboten Gottes auszurichten. Dazu soll auch etwas gesagt werden, wenn eine Handlung sündhaft ist. Das darf aber nicht jede persönliche Entscheidung an sich ziehen. Welchen Beruf jemand wählt, welche medizinische Behandlung man nach sorgfältiger Beratung annimmt oder wie eine Familie ihren Alltag organisiert, entscheidet nicht der Priester. Geistliche Begleitung darf nicht in geistliche Abhängigkeit führen.
Thomas von Aquin schreibt zum Gehorsam, dass ein Vorgesetzter nur in dem Bereich Gehorsam beanspruchen kann, der seiner Autorität untersteht (Summa theologiae II–II, q. 104, a. 5). Das gilt auch für Bischöfe und Priester. Wenn ein Bischof die katholische Glaubenslehre darlegt, spricht er kraft seines Amtes. Wenn er eine Partei, eine wirtschaftliche Maßnahme oder eine medizinische Einzelfrage bewertet, kann er sich genauso irren wie jeder andere. Das geschah in letzter Zeit häufig. Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklärte Bischof Heiner Wilmer, die Kirche könne keine Wahlvorschriften machen. Gleichzeitig warnte er ausdrücklich davor, die AfD-Partei zu wählen (katholisch.de, 2. September 2026). Der Berliner Erzbischof Heiner Koch ging noch weiter: Die Kirche müsse das Risiko hinnehmen, dass sich AfD-Wähler aus den Gemeinden zurückziehen. Trotzdem versicherte er im selben Interview: „Als Kirche bevormunden wir nicht“ (katholisch.de, 3. September 2026). Das passt nicht zusammen. Man kann nicht die Mündigkeit der Gläubigen betonen, ihnen das Ergebnis ihrer Gewissensprüfung vorgeben und ihren Rückzug anschließend bewusst in Kauf nehmen. Ein Bischof darf konkrete Positionen einer Partei an der katholischen Lehre messen. Seine Weihe gibt ihm jedoch nicht das Recht, die politische Entscheidung des Gläubigen an sich zu ziehen und ihn dann aufzugeben, nur weil er anderer politischer Meinung ist.
Katholisch, wirklich priesterlich wäre es in diesem konkreten Fall, alle Parteien am selben Maßstab zu messen. Der Priester darf und muss konkrete Positionen kritisieren, wenn sie der Menschenwürde oder der katholischen Lehre widersprechen: Das ungeborene Kind besitzt die gleiche Menschenwürde wie der Migrant. Der alte und kranke Mensch verdient denselben Schutz wie jede bedrohte Minderheit. Wenn nur bei einer Partei vor einer unchristlichen Wahlentscheidung gewarnt wird, wirkt das nicht wie eine vollständige Anwendung der katholischen Lehre. Es wirkt politisch.
Die deutschen Bischöfe haben diese Gefahr bereits 1973, so klug waren sie, deutlich benannt: „Wenn es sich jedoch um Fragen handelt, in denen Katholiken unbeschadet ihres Glaubens verschiedener Meinung sein können, soll der Priester nicht öffentlich Partei ergreifen“ (Erklärung zur parteipolitischen Tätigkeit der Priester, 1973, S. 5). Auch die Begründung lässt keinen Spielraum: „Sonst droht die Gefahr, daß dem Priester der seelsorgliche Zugang zu einem Teil der Gläubigen erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.“ Schließlich heißt es dort: „Die Eigenverantwortung der Laien wird durch das kirchliche Amt nicht eingeengt.“ Den Katholiken zwar feierlich ihre Gewissensfreiheit zuzugestehen, ihnen danach aber zu erklären, welche Partei für sie nicht wählbar sei, verstößt gegen diese Einsicht. Man riskiert den Zugang zu den Gläubigen und beschädigt seine eigene Autorität.
Denn: Kirchliche Autorität wird unglaubwürdig, wenn ihre Grenzen verschwimmen. Der Priester spricht nicht bei jeder Gelegenheit mit derselben Verbindlichkeit. Legt er die Glaubenslehre aus, handelt er in seinem Amt. Äußert er sich zur Wahl einer Partei, gibt er ein politisches Urteil ab. Und wenn man diesen wichtigen Unterschied nicht deutlich macht, benutzt man unbewusst oder bewusst das Gewicht des Amtes, um der eigenen Meinung mehr Bedeutung zu geben. Gläubige merken das. Sie merken auch, wenn politische Vorlieben plötzlich wie Forderungen des Glaubens behandelt werden. Auf Dauer verliert dann nicht nur die einzelne Stellungnahme an Gewicht, auch das Amt selbst wird schwächer wahrgenommen.
Dieser Verlust zeigt sich später an ganz anderer Stelle. Derselbe Priester oder Bischof, der den Gläubigen beim Wählen kaum ein eigenes Urteil zutraut, will ihnen anschließend etwas über Gewissen, Sünde und Umkehr sagen. Dort müsste ja sein Wort eigentlich Gewicht haben. Doch die politische und persönliche Einmischung hängt ihm nach. Man hört dann nicht mehr den Seelsorger, der den Glauben der Kirche verkündet, man hört wieder den politischen Kommentator. So wird die eigentliche Aufgabe des Priesters beschädigt. Nicht durch seine Gegner, auch nicht durch ungehorsame Gläubige, vielmehr durch einen Amtsträger, der seine persönliche Meinung nicht mehr sauber von seinem Auftrag unterscheiden kann.
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Im Namen Christi
Augustinus hat sein eigenes Bischofsamt mit einem bemerkenswert ehrlichen Satz beschrieben: „Für euch bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ“ (Sermo 340,1). Sein Amt stellte ihn nicht über das Evangelium und machte ihn auch nicht in allen Fragen zum Vorgesetzten der Gläubigen. Vor Gott blieb auch der Priester ein Getaufter, der seine Sünden bekennen und um sein Heil ringen musste.
Ein Priester besitzt eine große Vollmacht. Aber eben für einen klaren Auftrag: den Menschen auf ihrem Weg zu Gott zu begleiten. Wie einst Jesus es tat. In Seiner Person sollen die Priester es weitertun, bis Christus wiederkommt. Dafür wurden sie geweiht. Ihre Vollmacht zeigt sich am Altar und im Beichtstuhl, am Krankenbett und dort, wo jemand den Glauben verloren hat. Nicht darin, den Gläubigen politische Entscheidungen abzunehmen oder die eigene Meinung mit dem Gewicht der Weihe auszustatten. Ein Priester muss seine Grenzen kennen. Gerade damit schützt er die Autorität seines Amtes. Und dadurch bleibt er authentisch und somit für die Menschen als Seelsorger überhaupt erst erreichbar.
Über Lukasz Holfeld
Redakteur / Autor bei der Priesterausbildungshilfe.
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